Austritt

Wechseln Sie Ihre Arbeitsstelle? Hier erfahren Sie mehr über den Austritt aus der Pensionskasse Nidwalden.

Ein Austritt aus unserer Pensionskasse findet statt, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis vor Vollendung des 58. Altersjahres aufgelöst wird, oder

  • der anrechenbare Lohn unter die Eintrittsschwelle von CHF 22‘050.- fällt.

Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach vollendetem 58. Altersjahr hat grundsätzlich die Ausrichtung der Altersleistungen zur Folge, sofern Sie nicht bei einem anderen Arbeitgeber BVG-pflichtig angestellt sind.

Nähere Informationen zum Austritt entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Das entsprechende Meldeformular befindet sich hier.

Nähere Informationen zur Pensionierung finden Sie hier.