Austritt
Wechseln Sie Ihre Arbeitsstelle? Hier erfahren Sie mehr über den Austritt aus der Pensionskasse Nidwalden.
Ein Austritt aus unserer Pensionskasse findet statt, wenn:
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das Arbeitsverhältnis vor Vollendung des 58. Altersjahres aufgelöst wird, oder
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der anrechenbare Lohn unter die Eintrittsschwelle von CHF 22‘050.- fällt.
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach vollendetem 58. Altersjahr hat grundsätzlich die Ausrichtung der Altersleistungen zur Folge, sofern Sie nicht bei einem anderen Arbeitgeber BVG-pflichtig angestellt sind.
Nähere Informationen zum Austritt entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Das entsprechende Meldeformular befindet sich hier.
Nähere Informationen zur Pensionierung finden Sie hier.