Austritt
Wechseln Sie Ihre Arbeitsstelle? Hier erfahren Sie mehr über den Austritt aus der Pensionskasse Nidwalden.
Ein Austritt aus unserer Pensionskasse findet statt, wenn:
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das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, oder
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der anrechenbare Lohn unter die Eintrittsschwelle von CHF 22‘680.- fällt.
Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach vollendetem 58. Altersjahr besteht auch die Möglichkeit, die Altersleistung zu beziehen.
Nähere Informationen zum Austritt entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Das entsprechende Meldeformular befindet sich hier.
Nähere Informationen zur Pensionierung finden Sie hier.