unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, obwohl für eine bestimmte Dauer keine Arbeitsleistung erbracht wird und somit auch kein Lohn entrichtet wird.

Ein unbezahlter Urlaub hat Einfluss auf die Versicherungsdeckung. In der Regel erlöscht diese nach Ablauf einer Nachdeckungsfrist. Unser Vorsorgereglement ermöglicht es Ihnen, diesen Versicherungsschutz während maximal sechs Monaten ab Urlaubsbeginn aufrecht zu erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unsere Geschäftsstelle.

Detailliertere Informationen sind auf unserem Merkblatt Unbezahlter Urlaub ersichtlich.