Vorbezug Scheidung
Im Rahmen einer Scheidung wird das Vorsorgeguthaben grundsätzlich hälftig geteilt.
Teilung der Freizügigkeitsleistung
Bei einer Scheidung wird die während der Ehedauer erworbene Freizügigkeitsleistung geteilt. Dies bedingt, dass die betroffenen Pensionskassen eine entsprechende Berechnung erstellen.
Das Scheidungsgericht legt die Höhe des Scheidungsübertrags fest und meldet dies der betroffenen Pensionskasse mittels eines Urteilsauszugs.
Seit dem 1.1.2017 unterstehen auch Invaliden- und Altersrentner dem Ausgleich.
Auswirkungen der Scheidung auf die Leistungen
Der zur Zahlung verpflichtete Ehepartner erleidet eine Reduktion seines Sparguthabens. Dadurch verringern sich seine anwartschaftlichen Altersleistungen. Demgegenüber bleiben die Risikoleistungen (Invalidität, Tod) unverändert.
Versicherte haben die Möglichkeit, die durch die Auszahlung entstandene Vorsorgelücke im Bereich der Altersleistungen ganz oder teilweise wieder zu schliessen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt zu diesem Thema.