Altersrücktritt - Pensionierung

Welche Möglichkeiten haben Sie im Rahmen einer Pensionierung? Hier erfahren Sie es.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt zu diesem Thema.

Ordentliches Rücktrittsalter
Das ordentliche Rücktrittsalter erreichen Frauen und Männer am Monatsersten nach Vollendung des 65. Altersjahres.

Vorzeitige Pensionierung
Bei der Pensionskasse des Kantons Nidwalden können Sie sich ab dem vollendeten 58. Altersjahr pensionieren lassen.

Teilpensionierung
Bei teilweiser Erwerbsaufgabe ab dem vollendeten 58. Altersjahr können Sie eine entsprechende Teilpensionierung verlangen, sofern sich der Jahreslohn um mindestens 20 % eines Vollzeitlohns reduziert. Die Teilpensionierung erfolgt in höchstens 3 Schritten.

Aufgeschobene Pensionierung
Bleiben Sie über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus in einem Arbeitsverhältnis, können Sie den Bezug der Altersleistung aufschieben. Das entsprechende Meldeformular finden Sie hier.

Alterskapital
Sie können anstelle der Altersrente das vollumfängliche Sparguthaben oder Teile davon als Alterskapital beziehen.

Anmeldung Altersrücktritt
Die Rentenzahlungen werden auf Gesuch hin ausgerichtet. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber den Ausrittsfragebogen Pensionierung, den Sie ausgefüllt und unterzeichnet an uns einreichen.

Rentenzahlungen
Die Rentenzahlungen erfolgen vorschüssig, jeweils am 5. des Monats.