Versicherung

Der Staat schafft Rahmenbedingungen für die soziale Sicherheit und Stabilität in der Schweiz. Das Vorsorgesystem dient diesem Ziel mit dem sogenannten 3-Säulen-Prinzip.

1. Säule2. Säule3. Säule
Existenzielle EbeneBerufliche VorsorgeIndividuelle Vorsorge
Die AHV / IV soll - in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen - den Existenzbedarf angemessen decken.Die Pensionskasse soll - zusammen mit der AHV / IV - die Fortsetzung der Lebenshaltung in angemessener Form ermöglichen.

Persönliche Ersparnisse, zusätzliche Vorsorgeversicherungen, Wohneigentum, usw. sollen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung und die Sicherstellung der persönlichen Wünsche ermöglichen.


Die zweite Säule steht für die berufliche Vorsorge. Ihre gesetzlichen Mindestleistungen sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt. Die Leistungen der PKNW gehen über diese vorgeschriebenen Minimalleistungen hinaus. Sie bieten den Mitgliedern und deren Angehörigen einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Auf dem Merkblatt „Das Wichtigste in Kürze“ erhalten Sie einen Überblick über die Ausgestaltung unserer Pensionskasse.