Invalidität

Unsere Invaliditätsleistungen sind lohnabhängig festgelegt.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt zu diesem Thema.

Invalidenrente

Sie haben Anspruch auf eine ganze Invalidenrente, wenn die Eidg. Invalidenverischerung (IV) einen IV-Grad von mindestens 70% festsetzt. Bei Teilinvalidität ab 40% bis 59% richten wir eine dem IV-Grad entsprechende Teil-Invalidenrente aus. Bei einem Invaliditätsgrad von 60% bis 69% haben Sie Anspruch auf eine Dreiviertelsrente.

Die volle Invalidenrente entspricht 60% der versicherten Besoldung.

Invaliden-Kinderrente

Kinder haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf eine Invaldien-Kinderrente im Umfang von 20% der versicherten Invaliden-Rente. Für Kinder in Ausbildung dauert der Anspruch bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum Ende des Monats, in welchem das 25. Lebensjahr vollendet ist.