Eintritt

Unter welchen Umständen wird man Mitglied der Pensionskasse Nidwalden?

Versicherte Personen

In die Pensionskasse des Kantons Nidwalden werden Mitarbeitende des Kantons und der vertraglich angeschlossenen Arbeitgeber ab Anstellungsbeginn aufgenommen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Anstellung dauert mehr als drei Monate.

  • Die Person wird im laufenden Jahr mindestens 18 Jahre alt und hat das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht.

  • Der massgebende Jahreslohn übersteigt die Eintrittsschwelle von CHF 22‘050.00.

Der zuständige Arbeitgeber meldet uns die neu zu versichernde Person.

Personen ab 18 Jahren sind gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Ab dem 25. Altersjahr beginnt zusätzlich das Alterssparen.

Mehr erfahren Sie in unserem Merkblatt Eintritt in die Pensionskasse.

Freizügigkeitsleistung

Beim Eintritt in eine Pensionskasse besteht die Verpflichtung, allfällige Vorsorgeguthaben in die neue Kasse einzubringen. In der Regel bestehen solche Guthaben in Form von Freizügigkeitsansprüchen gegenüber der bisherigen Pensionskasse oder aufgrund eines vorhandenen Freizügigkeitskontos bei einer Bank. Durch die Überweisung dieser Gelder in unsere Pensionskasse verbessern sich die Vorsorgeleistungen.

Zur Überweisung des Vorsorgeguthabens verwenden Sie bitte unseren Einzahlungsschein.